Kartierung von Biotopen im Auftrag des Zweckverbands Raum Kassel

Der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) bereitet aktuell die Neuaufstellung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan vor.   


Eine zentrale Arbeitsgrundlage der Landschaftsplanung und damit Voraussetzung für die erforderliche Integration des
fortzuschreibenden Landschaftsplans in den FNP ist eine flächen-deckende Realnutzungs- (Biotop- und Nutzungs-)
Kartierung. Diese wurde zuletzt mit der Ersterfassung für den Landschaftsplan 2007 umfassend bearbeitet und muss jetzt aktualisiert werden, um gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu genügen. 


Neben der Aktualisierung, welche laufend über Luftbilder und selektive Begehungen durch Mitarbeitende der ZRK-Geschäftsstelle stattfindet, werden ab März 2026 bis voraussichtlich Oktober 2027 zwei bis drei Kartierende im
Verbandsgebiet ausgewählte Vorkommen von besonderen Biotoptypen erfassen. Verbandsdirektor Dirk Stochla informiert, dass der ZRK hierfür ein Fachbüro beauftragt hat, deren Kartierende in die besondere Methode der Bestandserfassung
eingewiesen sind und sich im Laufe der letzten Jahre spezifische Fachkenntnisse für die Kartierung erworben haben.  


„Neben frei zugänglichen öffentlichen Grundstücken soll auch auf privaten oder verpachteten Grundstücken, die nicht öffentlich zugänglich sind, kartiert werden“, erläutert Stochla und ergänzt, dass den Kartierenden zur Wahrnehmung der naturschutzrechtlichen Aufgaben das Betreten von betroffenen Grundstücken zu gestatten ist. Grundlage dafür ist § 60 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes. Deshalb wurde das Vorgehen auch mit den zuständigen Unteren
Naturschutzbehörden der Stadt Kassel und des Landkreises Kassel abgestimmt. 


Die Kartierenden können sich auf Verlangen mit Genehmigungsschreiben der Unteren Naturschutzbehörde ausweisen und werden bei ihrer Arbeit auf privaten Grundstücken besonders behutsam vorgehen. 


Dr. Christoph Haller, leitender Planer des ZRK, betont, dass durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope keine
Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen entstehen. „Aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen wäre eine vorherige einzelne, persönliche
Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden“, erläutert Haller.


Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch den Zweckverband Raum Kassel. Dabei werden die Methoden
angewendet, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für solche Kartierungen vorgegeben sind. Falls Sie an genaueren Informationen zur Kartier-Methodik interessiert sind, finden Sie weitere 

Informationen unter https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/lebensraeume-und-biotopkartierungen/biotopkartierungen/hessische-lebensraum-und-biotopkartierung-hlbk-ab-2014



Zweckverband Raum Kassel, Ständeplatz 17, 34117 Kassel 

Telefon: 0561/10970-70, Telefax: 0561/10970-35 

E-Mail: biotopkartierung@zrk-kassel.de